MPU ist die Kurzfassung für „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“. Diskreminierender Weise im Volksmund „Idiotentest“ genannt. Es ist keine Willkürmaßnahme der Behörden. Wer wissentlich mit mehr als 1,6 Promille Alkohol am Steuer erwischt wird, bei dem bestehen ernsthafte Zweifel, ob er die nötige Verantwortung zum Führen eines Fahrzeuges hat. Dies wird bei der MPU in zwei Schritten durch die Straßenverkehrsbehörden (z.B. Straßenverkehrsamt Siegburg) geprüft.
In den wohl meisten Fällen liegt eine Straftat im Bereich des Straßenverkehrs vor. Ein kleiner Auszug aus der Liste der Situationen soll Ihnen einen Überblick geben:
Wichtig ist die Ehrlichkeit! Zu sich selber und zu dem Verkehrspsychologen. Er wird ganz schnell heraus bekommen, wenn ihm Unwahrheiten untergejubelt werden. Von Vorteil ist es sich bei ständiger Medikation ein Attest über die Notwendigkeit geben zu lassen, damit es im Falle eines Lebertestes, oder sonstiger Laboruntersuchungen nicht zu einem Mißverständnis kommt. Auch der Besuch bei seriösen Beratungsgesprächen ist nicht unwichtig. Sich mit seinem eigenem Fehlverhalten auseinander zu setzen um überzeugend erklären zu können, warum Sie in Zukunft Ihr Verhalten ändern wollen, oder schon geändert haben ist sehr wichtig.
Je nach Straftat ist es abhängig, wie eine MPU abläuft. Wer ständig mit einem Bleifuß auf dem Gaspedal erwischt wurde bekommt andere Fragen gestellt, als jemand der wegen Trunkenheit am Steuer zur MPU muss. Man kann jedoch in allen Fällen davon ausgehen, dass eine MPU mehrere Stunden dauert. Das psychologische Gespräch wird jedoch nicht länger als eine Stunde dauern. Die MPU umfasst in ihrer Untersuchung den medizinischen Teil und den psychologischen Teil.
Medizinischer Teil der MPU
Der medizinische Teil der MPU umfasst verkehrsrelevante Erkrankungen. Es wird auch auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch bzw. -abhängigkeit geprüft. Vorab führt der Arzt ein Gespräch über die medizinische Vorgeschichte, führt eine körperliche Untersuchung, sowie eine Labormedizinische Untersuchung ( z.B. Blutabnahme; Urin-Drogenscreening).
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