MPU ist die Kurzform für Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Sie wird seit 1954 in Deutschland durchgeführt und dient den Fahrerlaubnisbehörden (z.B. Straßenverkehrsamt Neustadt a.d. Aisch) bei Führerscheinentzug, egal ob Drogen, Alkohol oder zu vielen Punkten, bei der Entscheidung über die Entziehung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Die Führerscheinbehörde (z.B. Straßenverkehrsamt Neustadt a.d. Aisch) ordnet eine MPU bei extremen Straffälligkeiten im Straßenverkehr an. Darunter versteht man:
Zum einen sollte man sich mit seinem eigenen Fehlverhalten tiefgründig auseinander setzen, um überzeugend erklären zu können, warum Sie in Zukunft, oder bereits jetzt schon Ihr Verhalten geändert haben bzw. es ändern wollen. Sollten Sie wegen Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten zu einer MPU gehen und regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, so sollten Sie sich im Vorfeld eine Bescheinigung über die Notwendigkeit besorgen. Es könnte sonst bei einem Screening zu ungünstigen Überraschungen kommen.
Es ist immer abhängig von der Straftat, wie eine MPU abläuft. Wer wegen wiederholten Alkoholkonsum am Steuer eines Kraftfahrzeugs erwischt wurde, wird nicht die gleichen Fragen gestellt bekommen, wie der Fahranfänger der beim zu schnell fahren und überfahren einer roten Ampel erwischt wurde. Man kann jedoch in jedem Fall von einer Dauer von mehreren Stunden ausgehen.
Die MPU umfasst zum einen die körperliche ( medizinische) und zum anderen die geistige ( psychologische) Untersuchung. Bei der medizinischen Untersuchung wird der allgemeine Zustand des:
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