MPU ist die Kurzform für Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Sie wird seit 1954 in Deutschland durchgeführt und dient den Fahrerlaubnisbehörden (z.B. Straßenverkehrsamt Augsburg) bei Führerscheinentzug, egal ob Drogen, Alkohol oder zu vielen Punkten, bei der Entscheidung über die Entziehung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
In den wohl meisten Fällen liegt eine Straftat im Bereich des Straßenverkehrs vor. Ein kleiner Auszug aus der Liste der Situationen soll Ihnen einen Überblick geben:
Zum einen sollte man sich mit seinem eigenen Fehlverhalten tiefgründig auseinander setzen, um überzeugend erklären zu können, warum Sie in Zukunft, oder bereits jetzt schon Ihr Verhalten geändert haben bzw. es ändern wollen. Sollten Sie wegen Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten zu einer MPU gehen und regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, so sollten Sie sich im Vorfeld eine Bescheinigung über die Notwendigkeit besorgen. Es könnte sonst bei einem Screening zu ungünstigen Überraschungen kommen.
… kann sehr unterschiedlich sein. Es kommt immer darauf an, für welchen Delikt man an einer MPU teilnehmen soll. 18 Punkte in der Flensburger-Kartei werden einen anderen Ablauf bei der MPU haben, als die Tatsache mit Drogen und/ oder Alkohol im Blut seinen Führerschein abgegeben zu haben. Jedoch steht fest, dass man sich viel Zeit nehmen sollte. Die körperliche (medizinische) Untersuchung wird über mehrere Stunden andauern, wobei die geistige (psychologische) Untersuchung nur etwa einen Zeitaufwand von einer Stunde in Anspruch nimmt.
Eine MPU umfasst zwei Bereiche. Zum einen die körperliche (medizinische) Untersuchung und zum anderen die geistige (psychologische) Untersuchung. Im medizinischen Teil wird sich ein Bild über die allgemeine körperliche Verfassung gemacht, wie z.B.:
Im psychologischen Teil der Untersuchung geht es in das Innere des zu Untersuchenden und es ist hier sehr wichtig offen und ehrlich zu sein, da der geschulte Psychologe direkt erkennt, wenn man ihm etwas erzählen will, was nicht der Wahrheit entspricht. Es geht hier um:
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