KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Rollinstraße 15
88400 Biberach
Zulassungsstelle
Mo. 07:30 Uhr - 15:30 Uhr
Di. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi. 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Do. 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Fr. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Führerscheinstelle
Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr - 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do. 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Terminvereinbarung empfohlen
Zulassungsstelle
Tel: (07351) 52-6070
Fax: (07351) 52-5395
E-Mail: zulassungsbehoerde@biberach.de
Führerscheinstelle
Tel: (07351) 52-6222
Fax: (07351) 52-5500
E-Mail: fuehrerscheinstelle@biberach.de
Versuchte über eine längere Zeit in kurzen und größeren Anständen auf der KFZ-ZSt anzurufen. Wurde aber entweder weggedrückt oder es ging keiner an das Telefon. Wenn ich mich auf Arbeit ebenfalls so verhalten würde, wäre der Kunde weg oder mein Chef würde ein ernstes Wort mit mir reden. Hier sollte man im Service einen großen Gang zulegen!
Abstatt, Bad Friedrichshall, Bad Rappenau, Bad Wimpfen, Beilstein (Württemberg), Brackenheim, Cleebronn, Eberstadt (Württemberg), Ellhofen (Württemberg), Eppingen, Erlenbach (Kreis Heilbronn, Neckar), Flein bei Heilbronn, Neckar, Gemmingen, Gundelsheim (Württemberg), Güglingen, Hardthausen am Kocher, Heilbronn (Neckar), Ilsfeld, Ittlingen, Jagsthausen bei Heilbronn, Neckar, Kirchardt, Langenbrettach, Lauffen am Neckar, Lehrensteinsfeld, Leingarten, Löwenstein (Württemberg), Massenbachhausen, Möckmühl, Neckarsulm, Neckarwestheim, Neudenau, Neuenstadt am Kocher, Nordheim (Württemberg), Obersulm, Oedheim, Offenau (Württemberg), Pfaffenhofen (Württemberg), Roigheim, Schwaigern (Württemberg), Siegelsbach, Kraichgau, Talheim (Neckar), Untereisesheim, Untergruppenbach, Weinsberg, Widdern, Wüstenrot, Zaberfeld
Ich war jetzt schon mehrfach dort. Man muss mindestens zwei bis drei Stunden für eine Abmeldung einrechnen. Zuletzt auch noch falsche Auskunft erhalten, ich habe dann beim TÜV ein Vollgutachten machen lassen um dann von einer zweiten Mitarbeiterin zu hören, dass das entgegen der ersten Auskunft nicht erforderlich sei. Ich werde deshalb nur noch schriftlich Auskunft einholen, dann hat man einen Beleg.