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Online-Zulassung Diepholz (eVB)

Online-Zulassung

In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.

Was ist eine VB-PIN?

Der VB-Pin wird wie die alt hergebrachte Versicherungsdoppelkarte von den Versicherungsgesellschaften ausgegeben. Teilweise ist diese auch über die Online-Portale der gewünschten Versicherung möglich. Nach Angabe der persönlichen und kraftfahrzeugspezifischen Daten, wird ein siebenstelliger eVB Code erstellt. Dieser sieht in etwa folgend aus: Q12U5n9. Mit dieser PIN-Nummer gehen Sie zu Ihrem Straßenverkehrsamt und können nun Ihr Kfz an- oder ummelden. Die Daten werden direkt beim Kraftfahrtbundesamt abgerufen.

Für welche Fahrzeuge/welche Zwecke wird eine eVB-Nummer vergeben?

  • Für das Erstfahrzeug,
  • Zweit- oder weiteres Fahrzeug (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
  • Krad
  • Wohnwagen oder Wohnmobil
  • Lieferwagen
  • Anhänger
  • Gabelstapler über 20km/h
  • um bei Wohnungswechsel das KFZ umzumelden
  • um nach Stilllegung das Kraftfahrzeug wieder zuzulassen

Wichtige Angaben, um eine eVB zu erhalten

  • persönliche Angaben wie Name und Anschrift
  • um was für ein Fahrzeug es sich handelt (Pkw, Lkw)
  • Kennzeichenart (Saisonkennzeichen, Oldtimerkennzeichen, schwarzes Kennzeichen)
  • abweichender Halter

Bei versehentlich falschen Angaben oder sich im Nachhinein ergebenden Änderungen muss eine neue eVB ausgefertigt werden. Nachträgliche Berichtigungen sind nicht möglich

Gültigkeit einer eVB

Nach der Ausgabe der eVB können Kfz-Halter mit einem schwarzen Kennzeichen ihr Fahrzeug innerhalb von sechs Monaten anmelden. Bei Kurzzeitkennzeichen besteht eine Frist von drei Monaten für die Anmeldung. Danach verliert die eVB automatisch ihre Gültigkeit.

Versicherungsschutz auf dem Weg zum Anmelden mit einer eVB

Kfz-Halter sind auf dem Weg zur Anmeldebehörde z.B. bei Wiederzulassung mit dem ungestempelten Kennzeichen versichert! Auch mit der eVB wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Diepholz
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Prinzhornstraße 4 49356 Diepholz
Zulassungsstelle Diepholz

Zulassungsstelle Syke
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Amtshof 3 28857 Syke
Zulassungsstelle Syke

Zulassungsstelle Sulingen
Bürgerbüro Zulassungsstelle Galtener Straße 12 27232 Sulingen
Zulassungsstelle Sulingen

Zulassungsstelle Twistringen
Zulassungsstelle Führerscheinstelle Lindenstaße 14 27239 Twistringen
Zulassungsstelle Twistringen

Zulassungsstelle Barnstorf
Zulassungsstelle Am Markt 4 49406 Barnstorf
Zulassungsstelle Barnstorf

Zulassungsstelle Bruchhausen-Vilsen
Zulassungsstelle Lange Straße 11 27305 Bruchhausen-Vilsen
Zulassungsstelle Bruchhausen-Vilsen

Zulassungsstelle Kirchdorf
Bürgerservice Zulassungsstelle Rathausstraße 12 27245 Kirchdorf
Zulassungsstelle Kirchdorf