MPU ist die Kurzform für Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Sie wird seit 1954 in Deutschland durchgeführt und dient den Fahrerlaubnisbehörden (z.B. Straßenverkehrsamt Gifhorn) bei Führerscheinentzug, egal ob Drogen, Alkohol oder zu vielen Punkten, bei der Entscheidung über die Entziehung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Die Führerscheinbehörde (z.B. Straßenverkehrsamt Gifhorn) ordnet eine MPU bei extremen Straffälligkeiten im Straßenverkehr an. Darunter versteht man:
Zum einen sollte man sich mit seinem eigenen Fehlverhalten tiefgründig auseinander setzen, um überzeugend erklären zu können, warum Sie in Zukunft, oder bereits jetzt schon Ihr Verhalten geändert haben bzw. es ändern wollen. Sollten Sie wegen Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten zu einer MPU gehen und regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, so sollten Sie sich im Vorfeld eine Bescheinigung über die Notwendigkeit besorgen. Es könnte sonst bei einem Screening zu ungünstigen Überraschungen kommen.
Im großen und ganzen ist jede MPU unterschiedlich und man kann sie eigentlich nicht über einen Kamm scheren. Die Fragestellungen werden sich von Fall zu Fall unterscheiden. So wird sicher der Fahranfänger, der zum wiederholten male erwischt wurde, wie er bei Rot die Ampel übersehen hat nicht Fragen zu seinem Alkohol- oder Drogenkonsum bekommen.
Die MPU umfasst zum einen die körperliche ( medizinische) und zum anderen die geistige ( psychologische) Untersuchung. Bei der medizinischen Untersuchung wird der allgemeine Zustand des:
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