Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde, egal ob Alkohol, Drogen oder zu viele Punkte dazu geführt haben, steht eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung kurz MPU an. Seit 1954 wird die MPU in Deutschland durchgeführt und dient als Hilfe für die Fahrerlaubnisbehörden (z.B. Straßenverkehrsamt Tübingen) zur Vorbereitung auf ihre Entscheidung über die Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Im europäischen Ausland sind häufig strenge Strafen bei schwerwiegenden Verkehrsstraftaten üblich. Bedeutend wichtiger ist eine Auseinandersetzung mit den Ursachen, um eine stabile Änderung in der Einstellung und dem Verhalten zu erreichen.
Die MPU wird immer nach gesetzlich genau definierten Auffälligkeiten im Verkehr von der Führerscheinbehörde z.B. bei:
Zum einen sollte man sich mit seinem eigenen Fehlverhalten tiefgründig auseinander setzen, um überzeugend erklären zu können, warum Sie in Zukunft, oder bereits jetzt schon Ihr Verhalten geändert haben bzw. es ändern wollen. Sollten Sie wegen Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten zu einer MPU gehen und regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, so sollten Sie sich im Vorfeld eine Bescheinigung über die Notwendigkeit besorgen. Es könnte sonst bei einem Screening zu ungünstigen Überraschungen kommen.
Im großen und ganzen ist jede MPU unterschiedlich und man kann sie eigentlich nicht über einen Kamm scheren. Die Fragestellungen werden sich von Fall zu Fall unterscheiden. So wird sicher der Fahranfänger, der zum wiederholten male erwischt wurde, wie er bei Rot die Ampel übersehen hat nicht Fragen zu seinem Alkohol- oder Drogenkonsum bekommen.
Medizinischer Teil der MPU
Der medizinische Teil der MPU umfasst verkehrsrelevante Erkrankungen. Es wird auch auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch bzw. -abhängigkeit geprüft. Vorab führt der Arzt ein Gespräch über die medizinische Vorgeschichte, führt eine körperliche Untersuchung, sowie eine Labormedizinische Untersuchung ( z.B. Blutabnahme; Urin-Drogenscreening).
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