Nein! Die Bedeutung ist schnell erklärt. Es heißt nichts anderes als „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“. Im Volksmund leider auch „Idiotentest“genannt. Leider, weil dieses Wort sehr diskriminierend ist und nichts mit einem Stümper oder einem unwissenden Menschen zu tun hat. Eine MPU wird dazu benötigt, Straftäter im Straßenverkehr auf ihre Verantwortung zum Führen eines Fahrzeuges durch Behörden (z.B. Straßenverkehrsamt Schongau) zu prüfen.
Die Führerscheinbehörde (z.B. Straßenverkehrsamt Schongau) ordnet eine MPU bei extremen Straffälligkeiten im Straßenverkehr an. Darunter versteht man:
Wichtig ist die Ehrlichkeit! Zu sich selber und zu dem Verkehrspsychologen. Er wird ganz schnell heraus bekommen, wenn ihm Unwahrheiten untergejubelt werden. Von Vorteil ist es sich bei ständiger Medikation ein Attest über die Notwendigkeit geben zu lassen, damit es im Falle eines Lebertestes, oder sonstiger Laboruntersuchungen nicht zu einem Mißverständnis kommt. Auch der Besuch bei seriösen Beratungsgesprächen ist nicht unwichtig. Sich mit seinem eigenem Fehlverhalten auseinander zu setzen um überzeugend erklären zu können, warum Sie in Zukunft Ihr Verhalten ändern wollen, oder schon geändert haben ist sehr wichtig.
… kann sehr unterschiedlich sein. Es kommt immer darauf an, für welchen Delikt man an einer MPU teilnehmen soll. 18 Punkte in der Flensburger-Kartei werden einen anderen Ablauf bei der MPU haben, als die Tatsache mit Drogen und/ oder Alkohol im Blut seinen Führerschein abgegeben zu haben. Jedoch steht fest, dass man sich viel Zeit nehmen sollte. Die körperliche (medizinische) Untersuchung wird über mehrere Stunden andauern, wobei die geistige (psychologische) Untersuchung nur etwa einen Zeitaufwand von einer Stunde in Anspruch nimmt.
Medizinischer Teil der MPU
Der medizinische Teil der MPU umfasst verkehrsrelevante Erkrankungen. Es wird auch auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch bzw. -abhängigkeit geprüft. Vorab führt der Arzt ein Gespräch über die medizinische Vorgeschichte, führt eine körperliche Untersuchung, sowie eine Labormedizinische Untersuchung ( z.B. Blutabnahme; Urin-Drogenscreening).
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