MPU ist die Kurzfassung für „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“. Diskreminierender Weise im Volksmund „Idiotentest“ genannt. Es ist keine Willkürmaßnahme der Behörden. Wer wissentlich mit mehr als 1,6 Promille Alkohol am Steuer erwischt wird, bei dem bestehen ernsthafte Zweifel, ob er die nötige Verantwortung zum Führen eines Fahrzeuges hat. Dies wird bei der MPU in zwei Schritten durch die Straßenverkehrsbehörden (z.B. Straßenverkehrsamt Kassel) geprüft.
Die Führerscheinbehörde (z.B. Straßenverkehrsamt Kassel) ordnet eine MPU bei extremen Straffälligkeiten im Straßenverkehr an. Darunter versteht man:
Ein Gutachter wird einem nicht einfach Glauben, dass man sich von heute auf morgen geändert hat. Der Verkehrspsychologe ist in seinem Fach geschult und merkt, sobald ihm etwas vorgespielt wird. Daher ist es wichtig sich frühzeitig mit dem Thema auseinander zu setzen und sich auf die MPU vorzubereiten. Dazu gehört es: ein Alkoholscreening zu machen, dass sehr deutlich zeigt, wie lange man bereits ohne Alkohol lebt. An einem seriösen Beratungsgespräch teilzunehmen. Machen Sie sich ihre Argumente zum Bestehen des psychologischen Teils bewusst, um ihre veränderte Sichtweise der Dinge klar darzustellen. Setzen Sie sich mit Ihrem Fehlverhalten auseinander, um überzeugend zu erklären, warum Sie in Zukunft Ihr Verhalten ändern wollen
Es ist immer abhängig von der Straftat, wie eine MPU abläuft. Wer wegen wiederholten Alkoholkonsum am Steuer eines Kraftfahrzeugs erwischt wurde, wird nicht die gleichen Fragen gestellt bekommen, wie der Fahranfänger der beim zu schnell fahren und überfahren einer roten Ampel erwischt wurde. Man kann jedoch in jedem Fall von einer Dauer von mehreren Stunden ausgehen.
Medizinischer Teil der MPU
Der medizinische Teil der MPU umfasst verkehrsrelevante Erkrankungen. Es wird auch auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch bzw. -abhängigkeit geprüft. Vorab führt der Arzt ein Gespräch über die medizinische Vorgeschichte, führt eine körperliche Untersuchung, sowie eine Labormedizinische Untersuchung ( z.B. Blutabnahme; Urin-Drogenscreening).
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