Rücksichtslose Radfahrer und Falschparker werden bald empfindlichere Geldbußen zahlen müssen. Am vergangenen Freitag (01.02.2013) wurde der Änderung der Bußgeld-Verordnung durch den Bundesrat zugestimmt. Zahlreiche Änderungen werden zum 1. Aril 2013 in Kraft treten.
Mit dieser Entscheidung wird den Wünschen der Länder stattgegeben, die in den jetzigen Sanktionen keine vorbeugende Wirkung mehr erkennen können. Viele Autofahrer zahlen keine Parkgebühr, risikieren lieber ein verhältnismäßig geringes Verwarngeld. Seit 1990 hat es keine Erhöhrung der Falschparker-Sätze gegeben. Folgende Änderungen werden zum 1. April 2013 wirksam:
Fehlt der Parkschein oder ist die Parkzeit abgelaufen wird das Verwarngeld von zurzeit fünf bis 25 Euro um jeweils fünf Euro angehoben. Bei einer Parkzeitüberschreitung um 30 Minuten wird das Bußgeld von fünf auf zehn Euro erhöht. Auch bei längeren Parkzeitüberschreitungen werden die Bußgelder angehoben:
- Bis zu eine Stunde - 15 Euro (bisher 10 Euro)
- Bis zu zwei Stunden - 20 Euro (bisher 15 Euro)
- Bis zu drei Stunden - 25 Euro (bisher 20 Euro)
- Mehr als drei Stunden - 30 Euro (bisher 25 Euro)
Der Höchstsatz von 35 Euro bei Verstößen wie Zuparken von Feuerwehrzufahrten und Behindertenparkplätzen bleibt unverändert. Gefährliche Verstöße von Radfahrern werden zwischen fünf bis zehn Euro teurer. Hierzu zählen insbesondere:
- Falsches Einbiegen in Einbahnstraßen - 20 bis 35 Euro (bisher 15 – 30 Euro) (je nach Situation)
- Nichtnutzung eines vohandenen Radweges - 20 Euro (bisher 15 Euro) oder Befahren in entgegengesetzer Richtung
- Fahren ohne Licht - 20 Euro (bisher 10 Euro)
Parken Autofahrer auf Radwegen, soll die Geldbuße von 15 Euro auf mindestens 20 Euro erhöht werden. Blockiert ein Autofahrer einen Schutzstreifen für Radfahrer, werden 20 Euro statt bisher zehn Euro fällig. Eine saftige Erhöhung droht LKW-Fahrern, wenn sie ein ausgeschildertes Fahrverbot missachten. Das Bußgeld soll dann 75 Euro betragen (bisher 20 Euro).
Der Reformplan des Verkehrssünder-Punktesystems wird von der Länderkammer in Details jedoch kritisiert. Der Bundesrat sähe noch grundlegenden Änderungsbedarf und fordert deshalb Nachbesserungen. Ziel sei es, eine einfachere Bewertung zu erzielen. Außerdem sollen Punkte separat verjähren können. Verfallsfristen von Punkten seien teils viel zu kurz (Vorteil für notorische Geschwindigkeitssünder). Zweifel bestünden auch an der Wirksamkeit des neu geplanten Fahreignungsseminars. Verstöße je nach Schwere sollten wie ursprünglich geplant, mit einem oder zwei Punkten bewertet werden und nicht mit bis zu drei Punkten.
Wir dürfen gespannt sein, inwieweit die Landskammer ihre Änderungswünsche wird durchsetzen können.