Wenn Sie kein Knöllchen beim Radfahren kassieren möchten, sollten Sie auf eine Fahrt mit Handy am Ohr besser verzichten. Haben Sie allerdings ein Knöpfchen im Ohr und die Hände frei, ist gegen ein Telefonat rein rechtlich nichts einzuwenden.
Generell sei die Nutzung des Handys auf dem Fahrrad komplett verboten, bringt es der Rechtsexperte des ADFC Bremen (Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club), Roland Huhn, gegenüber der dpa auf den Punkt. Während der Fahrt auf dem Rad zu telefonieren, sei nicht nur allgemein, sondern auch rein rechtlich ein riskantes Unterfangen. Es sei vergleichbar mit dem Telefonieren im Auto – auch hier müssen die Hände frei sein. Es darf nur über einen Knopf im Ohr oder über eine Freisprecheinrichtung telefoniert werden.
Die Definition des Begriffs „Benutzung“ ist seitens der Gerichte breit gefasst. Im Wesentlichen fällt unter Benutzung alles, wofür Sie beim Gebrauch des Handys die Hände benötigen – wie Telefonieren, SMS schreiben oder Fotos schießen. Werden Sie dabei erwischt, droht ein Knöllchen, das mit einem Bußgeld von etwas 25 Euro belegt wird. Ein teures Vergnügen, oder? Das droht bereits, wenn Sie beim Radeln das Handy nur in der Hand halten, weil Sie beispielsweise auf einen Anruf warten. Anders sähe es aus, wenn der Radfahrer eine Freisprecheinrichtung einsetzt. Huhn räumte jedoch ein:
„Allerdings darf das Gespräch ihn auch dann nicht beeinträchtigen.“ Die Wenigsten wissen, dass eine Ablenkung durch das Handy der einer leichten Alkoholisierung gleichkommt. Auch zu laute Musik über den MP3-Player sei nicht zulässig, da sie den Straßenlärm übertönen könne. Ein zu lauter MP3-Player sei aber während des Fahrradfahrens im Ernstfall schwieriger nachzuweisen als der Gebrauch eines Handys. Die Polizisten sprechen daher zunächst eine Verwarnung aus, und lassen das Knöllchen erst einmal stecken.
Um sich verletzungsbedingten und finanziellen Risiken gar nicht erst auszusetzen, sollten Sie das Musikhören beim Radfahren lieber lassen. In den meisten Fällen beeinträchtigt sie die Wahrnehmung zu stark. Doch das Gehör ist insbesondere für Radfahrer besonders wichtig, da sie weniger Spiegel als die Autofahrer haben, um Gefahren schnell erfassen zu können. Wer nicht ohne Musik radeln will, sollte auf geschlossene Kopfhörer verzichten, da durch sie Verkehrsgeräusche nicht mehr wahrgenommen werden.
Übrigens: Die Befestigung des Handys am Lenker ist gestatet, wenn das Telefon als Navigationsgerät eingesetzt wird. Zur (erneuten) Adresseneingabe (und natürlich auch zum Telefonieren) muss der Radfahrer anhalten. Tut er es nicht und wird erwischt, muss er sich wegen Hantierens mit dem Handy und Beeinträchtigung im Straßenverkehr vor der Polizei verantworten – und dann gibt es vielleicht keine Verwarnung mehr.