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Die ausländischen Fahrzeugpapiere werden eingezogen.
Wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate ist oder nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat, muss bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgegeben werden, die von der Zulassungsstelle zur Festsetzung der Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt weitergegeben wird. Nach § 18 Absatz 5a Satz 4 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Nummer 7 Umsatzsteuergesetz sind Sie verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach dem Erwerb gegenüber dem zuständigen Finanzamt die „Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung“ (Vordruck USt 1 B) abzugeben und die Steuer zu entrichten.
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hallo jan, vielen dank für deine INFO :) leider finde ich auf der hp vom kba die neue zulassungsverordnung bzgl wegfall der beschinigung seit 01 07 2007 nicht. kannst du bitte helfen ?? danke bernd !!!!
Gemaess Homepage des Kraftfahrt-Bundesamtes entfaellt die Verpflichtung zur Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung mit Inkrafttreten der neuen Zulassungsverordnung ab 01.03.2007. Siehe www.kba.de. Die Checkliste sollte daher mal aktualisiert werden. Gruss JO
Entweder auf der Seite des KBA in die Suche "Unbedenklichkeitsbescheinigung" eingeben oder den folgenden Link kopieren und nachlesen. Gruß Stephan http://www.kba.de/cln_005/nn_124394/DE/ZentraleRegister/ZFZR/Auskunft/zfzr__auskunft__inhalt.html?__nnn=true