Als Zulassungsstelle (oder Kfz-Zulassungsbehörde) wird die Verkehrsbehörde/ das Verkehrsamt bezeichnet, welches für die Anmeldung und Abmeldung von Pkw, Lkw, Motorrädern, Oldtimer und anderen Fahrzeugen zuständig ist. Das Amt stellt die Fahr- und Betriebserlaubnis von Fahrzeugen aus und ist für relavante Dokumente für die Kfz-Zulassung zuständig. Der Begriff Straßenverkehrsamt hatte sich zunächst behördenintern ausgeprägt und ist heute im Volksmund gebräuchlich.
Während beim Kauf eines Neuwagens die Anmeldung bei der zuständigen Zulassungsstelle vom Händler vorgenommen wird, muss die Ummeldung eines Gebrauchtfahrzeuges in den meisten Fällen selbst vorgenommen werden.
Die Kfz-Zulassungstellen sind keine untergeordneten Behörde des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Die einzelnen Ämter der Städte und Gemeinden übernehmen die Aufgaben des KBA auf Kreis- und Kommunalebene.
An-, Ab- und Ummeldungen von Fahrzeugen sind die häufigsten Aufgaben der Verkehrsämter. Bedingt durch die personelle und technische Ausstattung kommt es häufig zu längeren Wartezeiten bei den Vorgängen.
Viele Ämter sind heutzutage im Internet zu erreichen. Aus diesen Internetauftritten lassen sich Öffnungszeiten, Adressen und Rufnummern entnehmen. Oft wird hier die mangelnde Aktualität der Informationen und schlechte Erreichbarkeit bemängelt. Manche Internetpräsenzen sind in den Auftritt der Stadt eingebettet, andere sind unter eigenen Adressen zu erreichen. Die fehlende Vereinheitlichung der Internetdienste kann verwirrend wirken und erschwert die Informationsbeschaffung. STVA.de bietet eine zentrale Plattform mit den Informationen zu den Funktionen des Straßenverkehrsamtes und Dokumente rund um die Anmeldung von Auto/Pkw, Lkw, Motorrädern und Oldtimern.
Für den Besuch bei der Zulassungsstelle, benötigen Sie, je nach Vorhaben, unterschiedliche Dokumente. Weitere Informationen zu den Formalitäten erhalten Sie hier.